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Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt in Österreich die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Behinderungen oder Einschränkungen. Ziel ist es, gleiche Chancen im digitalen Raum zu schaffen und Barrieren bei Websites, Onlineshops und digitalen Anwendungen abzubauen.
Das BaFG gilt für viele Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Betroffen sind insbesondere:
Auch kleinere Betriebe können betroffen sein – vor allem, wenn sie mit ihren Angeboten eine gewisse Marktrelevanz haben. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Umsatz.
Eine barrierefreie Website bedeutet, dass Inhalte von allen Nutzer:innen problemlos genutzt werden können. Dazu gehören:
Beispiel: Ein Onlineshop muss Produktbilder mit Alternativtexten versehen, Buttons klar beschriften und den Bestellprozess ohne visuelle Hürden nutzbar machen.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern bringt auch handfeste Vorteile:
Das Barrierefreiheitsgesetz sorgt dafür, dass digitale Angebote in Österreich inklusive und zukunftssicher werden. Wer jetzt handelt, gewinnt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil durch bessere Sichtbarkeit, mehr Kundenzufriedenheit und eine breitere Zielgruppe.
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