Newsletter dürfen nicht einfach an eine beliebige Liste mit E-Mail-Adressen gesendet werden, es müssen dabei einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.
Anmeldung bei einem Newsletter
Die Newsletter Anmeldung kann direkt auf der Website, wie zum Beispiel auf der Startseite, eingebaut werden. Eine andere Möglichkeit wäre, das Anmeldeformular zum Newsletter auf einer Landingpage einzubauen. Meldet sich eine Person über dieses Formular zu einem Newsletter an, muss an diese Person eine Double-Opt-In E-Mail versendet werden.
Double-Opt-In Verfahren
Beim Double-Opt-In Verfahren erhält die sich soeben zum Newsletter angemeldete Person eine E-Mail, bei der sie die Anmeldung bestätigen muss. Durch den Klick auf einen Link in der E-Mail stimmt die Person ausdrücklich dem Erhalt von Newslettern zu. Sobald die Person auf diesen Link geklickt hat, darf sie Newsletter erhalten. Aufgrund dieser rechtlichen Grundlage darf der Newsletter Verteiler nur aus Kontakten bestehen, welche ausdrücklich dem Erhalt von Mails zugestimmt haben.
Datenschutzerklärung & Impressum
Um einen DSGVO-konformen Newsletter zu versenden, muss bei jeder E-Mail das Impressum angegeben werden bzw. ein Link dorthin. Ein Link zur Datenschutzerklärung kann freiwillig eingefügt werden.
Newsletter Abmeldung
Ein DSGVO-konformer Newsletter muss immer einen Abmeldelink enthalten. Dieser ist meist im Footer von E-Mails eingebettet. Empfänger:innen müssen sich über diesen Link einfach und ohne großen Aufwand, mit nur zwei Klicks, vom Newsletter abmelden können.